Nach einer Stiftungsgründung können Organisationen mit Projekten, die zum Stiftungszweck passen, eine Förderung beantragen. Einige Projekte können dann nach einer Prüfung durch den Stiftungsrat finanziell unterstützt werden. Eigene Mittel oder behördliche Unterstützungen sind in aller Regel sehr beschränkt und nur mit einer Förderung können wichtige Teile sozialer Arbeit gemacht werden. Umso bekannter eine Stiftung durch ihre Förderungen wird, umso mehr stösst natürlich auch diese an ihre Grenzen. Da ist es außerordentlich erfreulich, wenn der Name auch bei Menschen bekannter wird, die sich eine weitere (Zu-) Stiftung finanziell leisten und vorstellen können.
So traurig der Anlass ist, freut es uns doch, dass der Stiftung Kapital durch eine Vererbung zugekommen ist. Durch die Empfehlung von Herrn Andreas Day von Day & Partner ↗ kam nach dem Tod von Frau Dorit Krieger (geb. 1944, gest. 2017) ein bemerkenswert großes Kapital zusätzlich in die Stiftung. Dafür sind wir der Verstorbenen sehr dankbar!
Damit haben sich zwei Stifter eingebracht: Frau Ingrid Ortmann mit dem Erbe ihrer Tante Frau Gertrud Katharina Pöhl und Frau Dorit Krieger durch die Vererbung. Diese Mittel können der Stiftungsstruktur entsprechend nicht direkt zur Förderung genutzt werden, sondern nur ihre Erträge. Eingesetzt werden sie für den Stiftungszweck: Bildung und Erziehung, Kinder- und Jugendförderung, Seniorenarbeit und Gesundheit sowie die Völkerverständigung zum Wohl der Menschen nachhaltig selbstlos zu fördern und zu entwickeln. Wenn Sie sich mit diesen Zielen identifizieren können, würden wir uns natürlich sehr freuen, wenn Sie sich mit dem Wunsch einer weiteren Zustiftung zu Hilfreich an uns wenden.