Über die Stiftung

Im Jahr 2011 wurde die Stiftung Hilfreich gegründet. Geschichte der Stiftung

Die Stiftung hat den Zweck, Bildung und Erziehung, Kinder- und Jugendförderung, Seniorenarbeit und Gesundheit sowie die Völkerverständigung zum Wohl der Menschen nachhaltig selbstlos zu fördern und zu entwickeln.

All das kann eine Stiftung aber nur, wenn das Stiftungskapital beständig wächst, denn ausschließlich die Erträge des Kapitals und zusätzliche Spenden dürfen für die Arbeit genutzt werden.

Der Vorteil einer Stiftung ist aber genau dieses Kapital – das nicht angefasst werden darf. Für die Stiftung Hilfreich haben sich die Initiatoren zur Gründung einer Treuhandstiftung unter dem Dach der Bürgerstiftung Braunschweig entschieden. Sie trägt seit 2015 das Qualitätssiegel für gute Treuhandstiftungsverwaltung.

Eine Treuhandstiftung, die auch als unselbstständige oder nichtrechtsfähige Stiftung bezeichnet wird, wird durch einen Vertrag zwischen dem Stifter und einem Treuhänder – in diesem Fall die Bürgerstiftung Braunschweig – errichtet. Der Stifter überträgt das Stiftungsvermögen dem Treuhänder, der es getrennt von seinem eigenen Vermögen gemäß den Satzungsbestimmungen der Stiftung verwaltet. Anders als eine rechtsfähige Stiftung verfügt eine Treuhandstiftung nicht über eine eigene Rechtspersönlichkeit.

Die zukunftsfähige Arbeit der Stiftung wird durch den Stiftungsrat der Stiftung Hilfreich gesichert. Er besteht aus drei Mitgliedern und entscheidet in Absprache mit dem Vorstand der Bürgerstiftung Braunschweig über Projekte und Förderungen.